Teilnahmebedingungen Datenschutzinformationen

PUMA Ticket Giveaway („Gewinnspiel“) Teilnahmebedingungen

FÜR EINE TEILNAHME ODER EINEN GEWINN IST KEIN KAUF ERFORDERLICH. EIN KAUF ERHÖHT NICHT DIE CHANCEN AUF EINEN GEWINN.

1. Veranstalter:

Der Veranstalter des Gewinnspiels ist PUMA SE, Puma Way 1, 91074 Herzogenaurach, Germany („PUMA“).

2. Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen:

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel bestätigen die teilnehmenden Personen, diese Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden zu haben und diesen Teilnahmebedingungen vollständig und bedingungslos zuzustimmen.

3. Teilnahmeberechtigung:

Alle teilnehmenden Personen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 18 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein und einen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz haben und der Instagramseite von @puma.de folgen. Beschäftigte des Veranstalters, deren Vertragspartner oder Beteiligte an der Durchführung des Gewinnspiels sowie deren verbundene Unternehmen, Familienmitglieder und weitere Personen desselben Haushalts (unabhängig von einer bestehenden Verwandtschaft) sind nicht teilnahme- oder gewinnberechtigt. Die teilnehmenden Personen gewährleisten, dass sämtliche in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, teilnehmende Personen bei einer Verletzung dieser Teilnahmebedingungen auszuschließen oder zu disqualifizieren. Ebenso können teilnehmende Personen aufgrund der Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln oder sonstiger manipulativer Vorteilnahme von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen oder nachträglich von der Teilnahme disqualifiziert werden. Nicht gewinnberechtigt sind teilnehmende Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, oder unvollständige, unzutreffende oder falsche Angaben bei der Anmeldung machen.

4. Zeitraum des Gewinnspiels:

Das Gewinnspiel beginnt um 09:00 Uhr CET am 27.05.2024 und endet um 23:59 Uhr CET am 31.05.2024.

5. Teilnahmebedingungen:

5.1

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen teilnehmende Personen
A. den auf der Instagramseite von @puma.de geposteten Gewinnspielaufruf liken und
B. in den Kommentaren eine weitere Person markieren.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz eines Instagram Profils.

5.2

Pro Person ist nur eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich.

5.3

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Erfüllung der Teilnahmebedingungen zu überprüfen und Nachweise, insbesondere über das Alter der teilnehmenden Person, zu verlangen.

6. Auswahl der Gewinnerin oder des Gewinners und Gewinnbenachrichtigung

Die zehn (10) Gewinner/innen („Gewinner“) werden per Auslosung zufällig ausgewählt. Die Gewinner werden innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Auslosung per direct message über Instagram benachrichtigt. Die Gewinner sollen dann ihre E-Mail-Adresse an @puma.de per direct message übermitteln. Jeder Gewinner muss innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Benachrichtigung die Preisannahme bestätigen. Versäumt es ein Gewinner, innerhalb dieser Frist die Preisannahme zu bestätigen, ist der Veranstalter berechtigt, eine/n Nachfolger/in als Gewinner zu bestimmen und dieser/m den Preis zu verleihen, wobei die ursprüngliche zum Gewinner erklärte teilnehmende Personen den Gewinnanspruch verliert. Eine Benachrichtigung erfolgt nur im Gewinnfall. Der Gewinner kann den Gewinn nur persönlich in Anspruch nehmen.

7. Preis:

7.1

Der Gewinner erhält den folgenden Preis: Zwei von Zwanzig (20) Tickets für das Spiel Österreich gegen Schweiz („Event“) in St.Gallen am 08.06.2024 für sich und eine volljährige Begleitperson („Preis“).
Der Preis kann ausschließlich persönlich vom Gewinner entgegengenommen werden. Der Gewinner ist nicht berechtigt, den Preis ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters auf Dritte zu übertragen. Der Preis muss so angenommen werden, wie er verliehen wird. Der Gewinn kann nicht bar ausbezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter kann den Preis gegen einen gleichwertigen Preis ersetzen, sollte der Preis aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht zur Verfügung stehen.

7.2

Die gewählte Begleitperson muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein.

7.3

Der Veranstalter übernimmt weder die Planung der An- und Rückreise vom Wohnsitz des Gewinners zum Event noch die anfallenden Reisekosten sowie etwaige Übernachtungskosten.

7.4

Aufgrund der Einzigartigkeit des Preises kann es sein, dass zum Zeitpunkt der Gewinnbenachrichtigung das Datum, an dem das Event ausgeführt wird, und/oder andere für den Preis relevante Informationen noch nicht feststehen bzw. nachträglich geändert werden. In diesem Fall benachrichtigt der Veranstalter den Gewinner so bald wie möglich per E-Mail mit zusätzlichen Informationen. Bereits festgelegte Daten und Einzelheiten können nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters, geändert werden.

7.5

Der Veranstalter ist unter keinen Umständen verpflichtet, Tickets zu ersetzen, einen Ersatzpreis zu vergeben oder irgendeine Form der Entschädigung zu leisten, wenn der Gewinner aus irgendeinem Grund (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Absage des Events, höhere Gewalt, Reisebeschränkungen, Eventzulassungsbeschränkungen oder medizinische Einschränkungen) nicht in der Lage ist, an dem Event teilzunehmen. In diesen Fällen verfällt der Preis vollständig; es wird, außer im alleinigen Ermessen des Veranstalters, kein Ersatz zur Verfügung gestellt.

8. Haftungsfreistellung:

Der Gewinner verpflichtet sich, den Veranstalter von allen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Ausgaben, Schäden und Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten, freizustellen, die sich aus den Handlungen des Gewinners im Zusammenhang mit der Teilnahme am Event oder aus einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen ergeben.

9. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss:

9.1

Der Veranstalter ist insoweit unbegrenzt haftbar, als der Schadensgrund auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit basiert. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertraut (sog. Kardinalspflichten).

9.2

Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9.3

Außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Beauftragten übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für verloren gegangene, beschädigte, korrumpierte, verspätete, unter Quarantäne gestellte oder nicht beim Veranstalter eingegangene Anmeldungen, unabhängig von der Ursache.

9.4

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Schäden, die dem Gewinner oder der Begleitperson während der Durchführung des Events entstehen können. Der Gewinner und die Begleitperson unternehmen die Reise auf eigenes Risiko.

9.5

Der Veranstalter schließt im Zusammenhang mit dem Preis keine Kranken-, Reise-, Reiserücktritts-, Storno- oder Haftpflichtversicherung ab.

9.6

Der Veranstalter ist nicht verantwortlich oder haftbar für technische, Hardware-, Software-, Server-, Website- oder andere Ausfälle oder Schäden jeglicher Art.

9.7

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Geltendes Recht:

DIESES GEWINNSPIEL UNTERLIEGT DEUTSCHEM RECHT. UNABHÄNGIG DAVON GENIESST DER TEILNEHMER AUCH DEN SCHUTZ ALLER ZWINGENDEN SCHUTZVORSCHRIFTEN (DAZU GEHÖREN INSBESONDERE DIE VERBRAUCHERSCHUTZRECHTE) DERJENIGEN RECHTSORDNUNG, DIE IN KRAFT TRETEN WÜRDE, WENN DIESE RECHTSWAHL NICHT EINSCHLÄGIG WÄRE.

11. Schlussbestimmungen

11.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, die in vollem Umfang in Kraft bleiben. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen und dem angestrebten Zweck des Vertrages am nächsten kommt, und die Parteien verpflichten sich, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.

11.2

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.